Machen Sie sich die Stärke der USA zu Nutze!

LLC (Limited Liability Company) Spezial

Im Gegensatz zu unserem Corporation-Artikel beleuchten wir die LLC nicht global, sondern gehen speziell auf die Punkte ein, die für unsere Leser am interessantesten sind!

Was benötigen Sie zur Gründung einer LLC?

Nichts – außer den Namen der Firma und des Managers (in den meisten Fällen ist das Ihr Name) sowie ein bisschen Kleingeld, um die Gebühren zu bezahlen.

Was Sie weiterhin nicht brauchen:

  • keine Anwesenheitspflicht
  • kein Notar
  • kein Stammkapital (somit ist auch kein Bankkonto erforderlich)
  • kein Ausweis und kein Adressnachweis
  • kein Stück Papier und somit noch nicht mal eine Unterschrift (!)

Eine LLC kann zu 100 Prozent digital gegründet werden!

Die USA machen es wirklich leicht, ein Unternehmen in ihrem Land zu gründen!

Wenn Sie die LLC nicht selbst gründen, sondern sich der Hilfe einer Gründungs­agentur bedienen (wir arbeiten mit mehreren zusammen), dann wird natürlich nach Ihrer Adresse gefragt und einige lassen sich den Gründungs­auftrag mit einer Unterschrift bestätigen. Sauberes Business!

Zudem erhalten Sie über Gründungs­agenturen (Register Agent) eine Postadresse für den State, falls Sie selbst keine US-Adresse haben oder nicht unseren Adress- und Postservice nutzen möchten.

In welchen Fällen kann die Gründung einer LLC Sinn machen?

Wir gehen in diesem Artikel nicht auf die Vor- und Nachteile ein, die in den USA Steuerpflichtige haben (z. B. US-Bürger, Green-Card-Inhaber). Dazu gibt es bereits genügend hervorragende Publikationen!

  • Rechtsform mit weltweit anerkannter Reputation

    Die US LLC ist eine Rechtsform, die vor allem US-Amerikaner nutzen, um Geschäftliches (Risiko) vom Privaten (Vermögen) zu trennen. Sie ist in den USA wegen ihrer Einfachheit vom Small Business Owner bis zur internationalen Company beliebt. Man kann mir ihr gut Firmen (z.B. Google LLC) oder Vermögen (z.B. LLCs für Immobilien) strukturieren.

    In Deutschland sind LLCs seit dem 8. Mai 1956, nachdem der Deutsch-Amerikanische Freundschaftsvertrag von 1954 in Gesetz gegossen wurde, anerkannt.

  • Praktische Steuerfreiheit in einem Hochsteuerland?

    Die USA gelten offiziell nicht als Steueroase, obwohl sie es bei entsprechender Anwendung der Gesetze sind!

    Wenn man kein Geschäft innerhalb der USA betreibt, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und somit auch der Steuerzahlung (Tax Free LLC)!

    Voraussetzungen dazu sind, dass man alleiniger Eigentümer (single member LLC) ist und man darf natürlich nicht in den USA ansässig sein, auch keine Betriebsstätte in den USA unterhalten. Eine reine Postadresse gilt nicht als Betriebsstätte.

    Über den Status ist jährlich eine Erklärung – am besten über einen US-Steuerberater (CPA) – abzugeben. Dafür fallen natürlich Gebühren, aber eben keine Steuer an.

    Es empfiehlt sich, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu führen, denn eine Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist aber nicht so streng, wie man das aus Deutschland gewohnt ist, und wird nicht bei der jährlichen Meldung abgegeben!

    Sie dient dem CPA als Grundlage für die Meldung. Es liegt in Ihrer unternehmerischen Fähigkeit, dass Unternehmen so zu steuern, dass der Gewinn so ausfällt wie gewünscht. Lassen Sie sich von einem sehr guten CPA zu dem Thema beraten. Dieser Artikel versteht sich als Ideengeber, aber eben nicht als Beratung!

    Bitte beachten Sie, dass Sie einen eventuellen Gewinn der LLC in Deutschland zu versteuern hätten, falls Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

    Falls Sie steuerlich in einem Land ansässig sind, welches Auslandseinkommen nicht versteuert (z. B. Paraguay oder Honduras), dann ist der Gewinn aus der LLC für Sie komplett steuerfrei!

  • Nutzung von Amazon FBA, Google Fi, Paypal, TransferWise Borderless

    Eine LLC eignet sich nicht nur für weltweite Geschäfte. Man kann sehr einfach – und oft sogar zu besseren Konditionen – diverse Dienstleistungen US-amerikanischer Firmen nutzen. Teilweise würde man sonst nicht an sie rankommen wie beispielsweise das günstige und weltweit verfügbare mobile Internet „Google Fi“.

    Mittlerweile ist sogar die Eröffnung eines Kontos mit Mastercard eine Leichtigkeit geworden und lässt sich ebenfalls zu 100 Prozent online durchführen. Anleitung hier: TransferWise Konto für LLCs (auf Wunsch erhalten Sie neben einer US-Kontonummer auch eine deutsche IBAN für Ihre LLC).

  • Anonymität möglich!

    Im Gegensatz zu Deutschland und weiteren EU-Staaten sowie der politischen Forderung von „Transparenz-Registern“ auf EU-Ebene ist in den USA nicht öffentlich einsehbar, wem eine LLC (oder Corporation) gehört!

    Öffentlich abfragbar sind lediglich die Handlungsbevollmächtigten. Wenn man einen externen Manager einstellt, bleibt man selbst anonym im Hintergrund – vollkommen legal!

  • Investieren in Tax Liens

    Um an den Bieterverfahren der meisten Counties teilnehmen zu können, muss man eine US-Person sein. Eine LLC ist eine US-Person. Hier mehr zum Investieren in Tax Liens.

  • LLC als Schutzschild gegen Enteignungen?

    In den meisten Ländern – auch in Deutschland – kann man Vermögenswerte auf den Namen einer LLC kaufen. In der Vergangenheit haben Behörden Vermögenswerte von US-Firmen im Großen und Ganzen sehr vorsichtig angefasst bzw. einen Bogen darum gemacht.

Hinweis auf ein wichtiges steuerliches Detail

Obwohl die LLC eine Meldung an das IRS abgibt, wird nicht auf der Ebene der Firma versteuert. Gewinne und Verluste fließen in die persönliche Steuererklärung ein.

Steuerrechtlich muss die LLC am Jahresende ausschütten – auch wenn das Geld auf dem Firmenkonto liegen bleibt. Wer Gewinne ansammeln (nicht ausschütten und somit kein Ereignis mit steuerrechtlichen Folgen im Heimatstaat erzeugen) möchte, schaut sich die Corporation genauer an. Hier lässt sich eine „Corporation-Spardose“ aufbauen.

Fragen?

Allgemeine Fragen gerne kostenfrei via Kommentarfunktion. Individuelle und professionelle Begleitung via Beratungsoption oder, je nach persönlicher Ausrichtung, Austausch innerhalb unser Profi-Community.

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7 Kommentare zu “LLC (Limited Liability Company) Spezial”

  1. Ron R. sagt:

    Eines der besten Artikel hier bisher!
    Vor allem die steuerlichen Vorteile der LLC. Das ist ein komplexes Thema und wurde sehr verständlich erklärt – weiter so!

  2. Ben sagt:

    Hey was wird benötigt um in DE eine Immobilie zu erwerben?

  3. Ben sagt:

    Also welche Unterlagen werden von einer LLC benötigt um damit in DE eine Immobilien zu erwerben?

    • Richard Banks sagt:

      Das kommt darauf an, was Ihr Notar haben möchte. Unterschiedliche Notare haben unterschiedliche Vorstellungen darüber 😉 … am besten fragen Sie Ihren. Immerhin bekommen Sie von ihm je nach Kaufpreis eine entsprechende Rechnung für seine Tätigkeit.

  4. Marc sagt:

    Guter Artikel. Eine Frage habe ich jedoch noch.

    Wenn ich noch in Deutschland steuerpflichtig wäre und eine LLC Gründen würde, muss ich dann alle Einnahmen und Ausgaben bei meiner Steuererklärung in Deutschland angeben. Sprich im Endeffekt die gesamte EÜR mit allen Transaktionen oder muss ich nur das Jahres Endresultat der LLC angeben. Sprich nur einen Posten angeben?

    • Richard Banks sagt:

      Es kommt darauf an, wie die LLC in den USA steuerlich geführt wird. Man kann sie steuerlich wie eine Corporation behandeln, dann versteuert die LLC in den USA ihren Gewinn und man selbst die Gewinnausschüttung in Deutschland. Gedanklich vorstellbar als wenn man McDonalds-Aktionär in wäre. McDonalds versteuert seinen Gewinn in den USA und als Aktionär mit Steuerpflicht in Deutschland die Dividendenzahlung in Deutschland. Natürlich fällt in den USA noch die Quellensteuer auf die Dividendenzahlung an.

      Soll die LLC wie eine steuerliche Durchfließ-Gesellschaft behandelt werden, sagt eine Klarstellung aus dem Bundesministerium der Finanzen aus, dass sie von der Art her wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu behandeln sei. Komplettversteuerung in der BRD. Nun kommt es darauf an, ob die LLC in den USA Geschäfte macht oder nur außerhalb der USA tätig ist, denn bei Inlandsgeschäften möchten auch die Amerikaner Steuern bekommen.

      Diese Sätze stellen keine steuerliche Beratung da sondern sind lediglich als grobe Richtung zu verstehen. Es empfiehlt sich individuell von einem Steuerberater beraten zu lassen, denn bei den Regeln gibt es verschiedene Ausnahmen und gelegentlich Änderungen.

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